Strafrecht

Was trifft auf Sie zu?

Strafverteidigung

Oft ist zu lesen, sobald eine Vorladung als Beschuldigter im Briefkasten liegt, sollte man einen Anwalt aufsuchen. Das ist richtig, aber nur die halbe Wahrheit. Denn nach § 163a Abs. 1 S. 1 StPO ist der Beschuldigte spätestens bei Abschluss der Ermittlungen zu vernehmen. Die Vernehmung als Beschuldigter ist also möglicherweise die letzte Maßnahme eines schon lang andauernden Ermittlungsverfahrens gegen Sie. […]

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Pflichtverteidigung

Die Pflichtverteidigung wird in der Strafprozessordnung als „notwendige Verteidigung“ bezeichnet und ist eine besondere Ausprägung des grundgesetzlich geschützten Anspruchs auf ein faires Verfahren. In Fällen der notwendigen Verteidigung ist im Interesse eines ordnungsgemäßen Strafverfahrens und unabhängig von den finanziellen Verhältnissen des Beschuldigten bzw. Angeklagten zwingend die Mitwirkung (mindestens) eines Verteidigers vorgeschrieben. […]

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Vernehmung als Beschuldigter

Nach dem Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit darf niemand gezwungen werden, sich durch eine eigene Aussage einer Straftat zu bezichtigen oder zu seiner Überführung aktiv beizutragen. Dies ergibt sich unmittelbar aus unserem Grundgesetz (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG). Das Bundes-verfassungsgericht sagt dazu unter anderem folgendes: […]

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Vernehmung als Zeuge

Der Zeuge in einem Strafprozess ist in vielen Fällen das wichtigste Beweismittel. Gegenstand des Zeugenbeweises sind seine Wahrnehmungen über Tatsachen. Jeder Zeuge ist grundsätzlich verpflichtet, vor Staatsanwaltschaft und Gericht auszusagen. Wie Beschuldigte können auch Zeugen sich eines anwaltlichen Beistands bedienen. Dieses Grundrecht auf Zeugenbeistand gilt in jeder Phase des Strafverfahrens. […]

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Untersuchungshaft

Die wohl gravierendste Maßnahme im Strafverfahren ist die Untersuchungshaft. Es bedeutet plötzlich aus dem Leben gerissen zu werden und ohne ein rechtskräftiges Urteil eingesperrt zu sein. Eine zutiefst verstörende und bedrückende Situation. Hier zählt jeder Tag und jede Stunde. In dieser Situation ist tatkräftiges Handeln entscheidend. Als engagierter Strafverteidiger stehe ich Ihnen oder Ihrem Angehörigen zur Seite- mit schneller Reaktion, rechtlicher Klarheit und dem Ziel, Ihre Freiheit zu sichern. […]

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Strafbefehlsverfahren

Das Strafbefehlsverfahren ist in den §§ 407 ff. StPO geregelt. Als ein rein schriftliches Verfahren ermöglicht es eine zügige Bestrafung von Bagatelldelikten bzw. Delikten mittlerer Kriminalität ohne die übliche Abfolge von Anklage, Zwischenverfahren, mündliche Hauptverhandlung und Urteil. Der Strafbefehl enthält die vorgeworfene Tat und die Festsetzung der Rechtsfolgen- ist sozusagen zugleich Anklage und Urteil und ist am ehesten
mit einem Mahnbescheid im Zivilrecht vergleichbar.. […]

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