Allgemeines Strafrecht | Sexualstrafrecht | Verkehrsstrafrecht | Jugendstrafrecht | Betäubungsmittelstrafrecht | Vermögensstrafrecht |

Strafbefehl erhalten – was jetzt zu tun ist

23. Aug. 2025 | Allgemein | 0 Kommentare

Ein Strafbefehl ist kein harmloser Brief, sondern eine gerichtliche Entscheidung. Viele Betroffene öffnen den Umschlag, lesen die Geldstrafe oder Freiheitsstrafe und glauben, sie hätten keine Chance mehr, sich zu wehren. Das ist falsch.

Ein Strafbefehl ersetzt oft eine Hauptverhandlung – aber Sie können innerhalb von 14 Tagen Einspruch einlegen. Genau hier entscheidet sich, ob das Verfahren beendet oder zu Ihren Gunsten verändert werden kann.

Was ist ein Strafbefehl?

Ein Strafbefehl wird meist erlassen, wenn die Staatsanwaltschaft glaubt, der Tatvorwurf sei durch die Aktenlage ausreichend belegt – ohne dass es zu einer öffentlichen Hauptverhandlung kommt. Typische Fälle sind Verkehrsstraftaten wie Unfallflucht oder Trunkenheit am Steuer, Körperverletzung, Betrug, Diebstahl oder Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Im Strafbefehl können Geldstrafen, Fahrverbote oder sogar Freiheitsstrafen auf Bewährung angeordnet werden.

Fristen unbedingt beachten

Sie haben 14 Tage Zeit, Einspruch gegen den Strafbefehl einzulegen. Wird diese Frist verpasst, ist der Strafbefehl rechtskräftig – auch wenn er falsch oder überzogen ist. Handeln Sie sofort und lassen Sie keine Zeit verstreichen.

Keine übereilte Zahlung

Viele Betroffene zahlen direkt die Geldstrafe, um „Ruhe zu haben“. Doch damit akzeptieren Sie das Urteil – inklusive einer möglichen Vorstrafe im Führungszeugnis. Diese kann Ihre berufliche und persönliche Zukunft massiv beeinträchtigen.

Sofort einen Strafverteidiger einschalten

Ein Fachanwalt für Strafrecht prüft, ob der Strafbefehl rechtmäßig ergangen ist, welche Verteidigungsstrategie sinnvoll ist und ob eine Einstellung oder Milderung erreicht werden kann. In vielen Fällen kann ein erfahrener Strafverteidiger den Strafbefehl komplett abwenden oder zumindest erheblich abmildern.

Fazit: Strafbefehl ist nicht das Ende

Ein Strafbefehl ist kein endgültiges Urteil. Er bedeutet: Jetzt handeln! Je schneller Sie reagieren, desto größer sind die Chancen, dass Sie eine Strafe vermeiden oder ein Verfahren einstellen lassen können.

Mein Rat als Strafverteidiger in Bochum:

  • Sofort anwaltliche Hilfe sichern
  • Ruhe bewahren
  • 14-Tages-Frist einhalten

Standort

Unsere Kanzlei für Strafrecht in und um Bochum

Unsere Kanzlei in Bochum liegt zentral im Ruhrgebiet und ist damit optimal erreichbar aus Städten wie Dortmund, Essen, Herne, Gelsenkirchen, Reckling-hausen, Duisburg oder Oberhausen. Als Fachanwalt für Strafrecht in Bochum vertreten wir Mandanten vor allen Amtsgerichten und Landgerichten der Region. Durch die gute Anbindung können wir kurzfristig überall im Ruhrgebiet und in ganz NRW für Sie tätig werden.

Kontakt

info@eren-strafverteidigung.de

0123456789

Massenbergstraße 12
44787 Bochum